Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Universitäres Zentrum für Zahnmedizin Basel (UZB)

1. Rechtsverhältnis und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen den Patientinnen und Patienten (nachfolgend «Patient») und dem Universitären Zentrum für Zahnmedizin Basel (UZB) (selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons Basel-Stadt).

1.2 Mit der Vereinbarung eines Termins (mündlich, telefonisch, schriftlich oder online) oder dem Abschluss eines Behandlungsvertrags erklärt sich der Patient mit der Geltung dieser AGB vollumfänglich einverstanden.

1.3 Abweichende Bedingungen des Patienten haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie wurden vom UZB ausdrücklich und schriftlich anerkannt.

2. Dokumente und Datenschutz

2.1 Das UZB erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten sowie sensible Gesundheitsdaten des Patienten ausschliesslich im Rahmen der medizinischen Notwendigkeit und gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen (insb. dem Schweizerischen Datenschutzgesetz, DSG).

2.2 Medizinische Dokumente, Röntgendaten und Krankengeschichten verbleiben im Eigentum des UZB, sofern keine gesetzlichen Herausgabepflichten bestehen. Der Patient hat das Recht auf Einsicht und Kopie seiner Akten gemäss den gesetzlichen Vorgaben.

2.3 Patientendaten (z.B. für die Leistungsabrechnung mit Versicherungen, dem Amt für Sozialbeiträge oder externen Abrechnungsstellen) werden nur weitergegeben, sofern eine gesetzliche Grundlage besteht oder der Patient hierzu eingewilligt hat.

3. Versäumte Sitzungen (Terminabsagen)

3.1 Vereinbarte Termine sind verbindlich. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, muss die Absage mindestens 24 Stunden im Voraus (werktags) erfolgen.

3.2 Bei verspäteter Absage oder unentschuldigtem Nichterscheinen behält sich das UZB das Recht vor, die reservierte Zeit pauschal in Rechnung zu stellen. Es gelten folgende Tarife je nach Behandlerkategorie:

Behandler:in Gebühr pro 15 Minuten
Zahnärztin / Zahnarzt CHF 73.20
Dentalhygieniker:in CHF 31.40
Prophylaxeassistent:in CHF 24.40

4. Rechnungsstellung und Mahnkosten

4.1 Die Abrechnung zahnmedizinischer Leistungen erfolgt auf Basis des geltenden Zahnarzttarifs (UVG/MV/IV-Tarif) mit einem Basis-Taxpunktwert von CHF 1.00. Je nach Qualifikation der behandelnden Person gelten spezifische Multiplikatoren (Taxpunktwerte):

  • Habilitierte (Professor:innen): CHF 1.38
  • Oberassistierende / erfahrene Zahnärzt:innen: CHF 1.28
  • Assistenz-Zahnärzt:innen: CHF 1.17
  • Prophylaxe / Dentalhygiene: CHF 1.10
  • Studierende (unter Aufsicht): CHF 0.40

4.2 Auf zahntechnische Leistungen, Medikamente und Materialien fällt zusätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer (MWST) an.

4.3 Reduktionen: Einwohner des Kantons Basel-Stadt, die eine Prämienverbilligung über das Amt für Sozialbeiträge (ASB) beziehen, erhalten die jeweils anspruchsabhängigen Reduktionen auf zahnärztliche und zahntechnische Leistungen.

Kinder und Jugendliche:

Anspruchsgruppen Zahnärztliche Leistungen*
(einschliesslich Kiefer­orthopädie**)
Zahntechnische Leistungen
10,11,12 20% 20%
6,7,8,9 40% 40%
3,4,5 60% 60%
1,2 80% 80%

Erwachsene:

Einkommensgruppe Zahnärztliche Leistungen* Zahntechnische Leistungen
10,11,12 10% 10%
6,7,8,9 25% 30%
3,4,5 45% 40%
1,2 65% 40%

*Material ist nicht reduktionsberechtigt

**Für kieferorthopädische Behandlungen, für die Drittzahler (in der Regel Versicherungen) die Kosten übernehmen, werden keine Reduktionen gewährt. Sie werden zum vollen Basistarif gemäss § 4 der Zahnpflegeverordnung abgerechnet. Bei teilweiser Kostenübernahme durch Drittzahler werden auf den Restbetrag die üblichen Reduktionen gewährt.

4.4 Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Bei Zahlungsverzug behält sich das UZB das Recht vor, Mahnungen zu versenden und Mahngebühren zur Deckung des Verwaltungsaufwands zu erheben.

Es gelten folgende Mahngebühren:

  • 1. Mahnung: keine Mahngebühr, Zahlungsfrist: 30 Tage.
  • 2. Mahnung: CHF 40.–, Zahlungsfrist: 20 Tage ab Mahnschreiben (gilt als Inverzugsetzung).
  • jede weitere Mahnung: CHF 40.–, zusätzlich zu den Gebühren der vorangegangenen Mahnung(en); Zahlungsfrist 20 Tage ab Mahnschreiben; Verzugszinsen von 5% ab Ende der Zahlungsfrist gemäss 2. Mahnung.
  • Einleitung eines Betreibungs- oder Inkassoverfahrens: Betreibungsgebühren und Verzugszinsen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen sowie eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– zuzüglich zu den bereits angefallenen Mahngebühren.
  • Das UZB behält sich vor, bei ausbleibender Zahlung nach erfolglosem Mahnverfahren (spätestens ab der dritten Mahnung) ein Inkasso- oder Betreibungsverfahren einzuleiten.

5. Ratenzahlungen

5.1 Um finanzielle Flexibilität bei umfangreicheren Behandlungen zu gewährleisten, bietet das UZB die Möglichkeit von Ratenzahlungen an.

5.2 Eine Ratenzahlungsvereinbarung muss vor Beginn der entsprechenden Behandlungsphase schriftlich vereinbart und genehmigt werden. Das UZB behält sich vor, hierfür eine Bonitätsprüfung durchzuführen.

6. Behandlung und Haftung

6.1 Das UZB erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der zahnmedizinischen Wissenschaft und mit der gebotenen Sorgfalt. Da der Erfolg medizinischer Eingriffe von zahlreichen individuellen Faktoren abhängt, kann ein konkreter Behandlungserfolg nicht garantiert werden.

6.2 Die vertragliche und ausservertragliche Haftung des UZB richtet sich nach den anwendbaren öffentlich-rechtlichen Bestimmungen des Kantons Basel-Stadt bzw. subsidiär nach dem Schweizerischen Obligationenrecht (OR). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für Begleitschäden wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

7. Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele und Aktionen

7.1 Das UZB bietet gelegentlich Aktionen oder Gewinnspiele an. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, sofern im Einzelfall keine Einschränkungen (z.B. Mindestalter) genannt werden. Mitarbeitende des UZB sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

7.2 Gewinne oder Rabatte aus Aktionen sind weder bar auszahlbar noch auf andere Personen übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

8. Gerichtsstand und anwendbares Recht

8.1 Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Patienten und dem UZB ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.

8.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Basel (Kanton Basel-Stadt).

Stand: Juli 2026