Tarife & Reduktionen

Wenn es um die Kosten für Zahnarztleistungen geht, können Krankenkassen und Prämienverbilligung eine grosse Rolle spielen. Es ist wichtig, sich über die verschiedenen Zahnarzttarife zu informieren und einen passenden Kostenvoranschlag einzuholen. Doch auch Fristen sollten beachtet werden, um keine finanziellen Überraschungen zu erleben.

Zahnarzttarif UV/MV/IV und der Tarif Zahntechnik UV/MV/IV

Für zahnärztliche Leistungen und zahntechnische Leistungen, die mit den eidgenössischen Sozialversicherungen abgerechnet werden, gilt seit 1. Januar 2018 der Taxpunktwert UV/MV/IV. Er beträgt CHF 1.00. Für zahntechnische Leistungen, Medikamente, Hilfsmittel und Materialien fällt zusätzlich ein Betrag für die Mehrwertsteuer an, da das UZB mehrwertsteuerpflichtig ist.

Anpassung gültig per 01.01.2024

Krankenkassen

Bei Abrechnungen mit Krankenkassen gilt auch nach dem 1. Januar 2018 noch der alte Tarifvertrag KVG, dessen Leistungskatalog einen Taxpunktwert von CHF 3.10 für zahnärztliche Leistungen vorsieht.

Behandlung durch:

  • Habilitierte (Professorinnen und Professoren)
    CHF 1.35
  • Oberassistierende, erfahrene Zahnärztinnen und Zahnärzte
    CHF 1.25
  • Assistenz-Zahnärztinnen und Zahnärzte
    CHF 1.15
  • Prophylaxe / Dentalhygiene
    CHF 1.05
  • Studierende in der Ausbildungsklinik (unter Aufsicht)
    CHF 0.30

Reduktionen

Patientinnen und Patienten aus dem Kanton Basel-Stadt, welche Prämienverbilligung über das Amt für Sozialbeiträge (ASB) beziehen, haben je nach Zuordnung durch das ASB Reduktion auf die Zahnbehandlung.

Kinder und Jugendliche:

Anspruchsgruppen Zahnärztliche Leistungen *
(einschliesslich Kieferorthopädie **)
Zahntechnische Leistungen *
**
10, 11, 12 20% 20%
6, 7, 8, 9 40% 40%
3, 4, 5 60% 60%
1, 2 80% 80%

Erwachsene:

Einkommensgruppe Zahnärztliche Leistungen * Zahntechnische Leistungen *
10, 11, 12 10% 10%
6, 7, 8, 9 25% 30%
3, 4, 5 45% 40%
1, 2 65% 40%

* Material ist nicht reduktionsberechtigt.

** Für kieferorthopädische Behandlungen, für die Drittzahler (in der Regel Versicherungen) die Kosten übernehmen, werden keine Reduktionen gewährt. Sie werden zum vollen Basistarif gemäss § 4 der Zahnpflegeverordnung abgerechnet. Bei teilweiser Kostenübernahme durch Drittzahler werden auf den Restbetrag die üblichen Reduktionen gewährt.

Rechnungsinformationen

Zahlungsfristen / Mahnungen

Für die Begleichung Ihrer Rechnung haben Sie 30 Tage Zeit. Ab der 2. Mahnung fallen
folgende Mahngebühren an:

Mahnung Mahngebühren
1 -/-
2 CHF 40
3 CHF 80 (inkl. 2. Mahnung)
4 Betreibungsgebühr und Zinsen + CHF 50 + CHF 80

Ratenzahlung – Ihre Zahngesundheit, flexibel finanziert

Hochwertige Zahnmedizin ist eine Investition in Ihre Gesundheit und Lebensqualität. Damit Sie auch bei grösseren Behandlungen finanziell flexibel bleiben, bieten wir Ihnen die Möglichkeit zur Ratenzahlung an. Sprechen Sie uns einfach vor Ihrer Behandlung darauf an – wir beraten Sie gerne und finden gemeinsam eine passende Lösung.

Gut zu wissen: Unsere Regelung für Terminabsagen

Ihre Behandlung steht bei uns im Mittelpunkt, deshalb planen wir für jeden Termin ausreichend Zeit ein, die individuell auf Sie abgestimmt ist.

Eine kurzfristige Absage bedeutet, dass diese Zeit ungenutzt bleibt und wir anderen Patient:innen mit akuten Anliegen den Termin nicht mehr anbieten können.

Terminabsagen sind bis 24 Stunden im Voraus kostenfrei möglich. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen verrechnen wir eine Ausfallgebühr gemäss den Richtlinien der SSO. Diese deckt einen Teil der Kosten für das für Sie bereitstehende Personal und die Infrastruktur.

Selbstverständlich haben wir Verständnis für unvorhersehbare Notfälle. Bitte kontaktieren Sie uns auch dann so früh wie möglich telefonisch, damit wir eine faire Lösung finden können.

Gebühren für unentschuldigte Termine:

Zahnärzt:in   CHF 73.20 pro 15 Minuten
Dentalhygieniker:in   CHF 31.40 pro 15 Minuten
Prophylaxeassistent:in   CHF 24.40 pro 15 Minuten

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

Kosten­voranschlag (KV)

Zustimmung: Durch Überweisung des auf dem Einzahlungs­schein eines KV aufgedruckten Betrags stimmen Sie dem KV zu. Verbindlichkeit: Unser Kosten­voranschlag ist für 3 Monate bis Behandlungs­beginn oder bis zu einer Änderung des Behandlungs­plans verbindlich. Überschreitungen bis max. 15% lassen sich nicht immer vermeiden und werden Ihnen auch nicht ausdrücklich mitgeteilt. Nachforderungen nach Abschluss der Behandlung sind grundsätzlich möglich.