Allgemeine Zahnmedizin
Finanzielle Erleichterung bei geringem Einkommen, wie Studium, Lehre oder Phasen
Lebensabschnitte mit geringem Einkommen, wie Studium, Lehre oder Phasen als Alleinverdiener:in in der Familie, können für viele Menschen eine finanzielle Herausforderung darstellen. Der Zugang zu zahnärztlicher Versorgung gerät in diesen Phasen oft in den Hintergrund. Die Krankenkassenprämienverbilligung spielt eine entscheidende Rolle, um hochwertige Zahnpflege für alle in solchen Lebenssituationen zugänglich zu machen.
Leistungen im Überblick:
- Soziale Zahnmedizin
- Hochwertige zahnmedizinische Betreuung
- Zahnreinigung und Mundhygieneinstruktion zur Vorbeugung
- Regelmässige Kontrolluntersuchungen zur Vermeidung späterer Eingriffe
Link zum Kanton:
Finanzielle Unterstützung für Zahnbehandlungen im UZB.
Das Bewusstsein für die Verfügbarkeit von finanziellen Unterstützungen im zahnärztlichen Bereich während solcher Lebensphasen könnte alle ermutigen, ihre Mundgesundheit nicht zu vernachlässigen. Die soziale Zahnmedizin im UZB kann dabei als unterstützende Ressource positioniert werden, um Menschen in Phasen geringen Einkommens eine qualitativ hochwertige Zahnpflege zu ermöglichen.
Patient:innen aus dem Kanton Basel-Stadt, welche Prämienverbilligung über das Amt für Sozialbeiträge beziehen, haben je nach Zuordnung durch das Amt Reduktion auf die Zahnbehandlung im UZB. Hier finden sie genauere Informationen über die jeweiligen Reduktionen:
Prämienverbilligung macht Gesundheitsvorsorge erschwinglich.
Die Prämienverbilligung ist eine staatliche Unterstützung für Personen mit niedrigem Einkommen, um die Kosten für obligatorische Krankenversicherungsprämien zu mindern. Diese finanzielle Hilfe wird bedarfsabhängig gewährt und richtet sich nach dem Einkommen sowie den Vermögensverhältnissen der Antragsteller:innen. Durch diese Verbilligungen sollen sozial benachteiligte Bürger:innen die Möglichkeit erhalten, die obligatorische Krankenversicherung zu erschwinglichen Preisen in Anspruch zu nehmen und Zugang zu medizinischer Versorgung zu erhalten, ohne finanziell übermässig belastet zu werden.
Kinder und Jugendliche:
Anspruchsgruppen | Zahnärztliche Leistungen* (einschliesslich Kieferorthopädie**) |
Zahntechnische Leistungen* ** |
10, 11, 12 | 20 % | 20 % |
6, 7, 8, 9 | 40 % | 40 % |
3, 4, 5 | 60 % | 60 % |
1, 2 | 80 % | 80 % |
Erwachsene:
Einkommensgruppe | Zahnärztliche Leistungen* | Zahntechnische Leistungen* |
10, 11, 12 | 10 % | 10 % |
6, 7, 8, 9 | 25 % | 30 % |
3, 4, 5 | 45 % | 40 % |
1, 2 | 65 % | 40 % |
*Material ist nicht reduktionsberechtigt.
**Für kieferorthopädische Behandlungen, für die Drittzahler (in der Regel Versicherungen) die Kosten übernehmen, werden keine Reduktionen gewährt. Sie werden zum vollen Basistarif gemäss § 4 der Zahnpflegeverordnung abgerechnet. Bei teilweiser Kostenübernahme durch Drittzahler werden auf den Restbetrag die üblichen Reduktionen gewährt.