
Behandlung im UKBB
Die Klinik für Allgemeine Kinder- und Jugendzahnmedizin bietet einen zahnmedizinischen Dienst am Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) an. Patientinnen und Patienten werden hier durch ein sehr erfahrenes Anästhesie- sowie Zahnarzt-Team behandelt und betreut. Ein vollständig eingerichtetes Zahnarztzimmer im UKBB steht hierfür zur Verfügung. Die Behandlungen im Rahmen des zahnärztlichen Dienstes sind vorwiegend Zahnsanierungen in Allgemeinanästhesie („Vollnarkose“) bei Kindern im Alter von 1 bis 5 Jahren und grössere chirurgische Eingriffe bei Kindern und Jugendlichen.
Kombinationsnarkosen
Bei Patientinnen und Patienten mit einer Grunderkrankung besteht, je nach Eingriff und nach Abklärung der behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie der Anästhesie, die Möglichkeit der Kombinationsnarkosen.
Zahnärztliches Konsil
Der zahnärztliche Dienst wird auch zu zahnärztlichen Konsilien bei stationären Patientinnen und Patienten beigezogen.
Pikettdienst
Zusammen mit Privatzahnärzten der SSO Basel und Baselland haben wir einen Pikettdienst eingerichtet für zahnärztliche Notfälle ausserhalb der Öffnungszeiten des Klinikbetriebes, welche unter Vollnarkose behandelt werden müssen. Privatzahnärztinnen und -zahnärzte, sowie Ärztinnen und Ärzte der Notfallstation des UKBB, können sich über die Business Number telefonisch an die diensthabende Zahnärztin oder den diensthabenden Zahnarzt des Pikettdienstes wenden. Der Pikettdienst ist jeweils von Montag bis Sonntag zwischen 08.00 Uhr – 24.00 Uhr für zahnärztliche Notfälle, welche ausschliesslich in Vollnarkose behandelt werden können, zuständig. Für die Zeit ab 24.00 Uhr ist die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie des Universitätsspitals Basel zu kontaktieren.
Koordination
Der zahnärztliche Dienst erfordert einen grossen organisatorischen Aufwand für die Terminkoordination zwischen der Klinik für Allgemeine Kinder- und Jugendzahnmedizin und dem UKBB. Unter anderem ist die vorgängige Kostenübernahme durch uns abzuklären. In der Regel sind die Zahnbehandlungen, welche aufgrund von Karies resultieren, keine Pflichtleistung der Krankenkasse, somit müssen die Zahnbehandlungskosten, sowie die Narkosekosten von der Patientin, dem Patienten, bzw. deren Eltern selber bezahlt werden. Zur genauen Information steht den Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons Basel-Stadt unsere tägliche Sprechstunde von Montag bis Freitag zwischen 14.00 Uhr – 15.00 Uhr zur Verfügung. Patientinnen und Patienten aus den Kantonen Basel-Landschaft, Solothurn und Aargau können ausschliesslich mit einer schriftlichen Überweisung an die Klinik für Allgemeine Kinder- und Jugendzahnmedizin, in Narkose behandelt werden. Die Patientinnen und Patienten werden nach der durchgeführten Behandlung an die überweisenden Zahnärztinnen und -ärzte zurücküberwiesen.