Tarife

Zahnarzttarif UV/MV/IV und der Tarif Zahntechnik UV/MV/IV
Für zahnärztliche Leistungen und zahntechnische Leistungen, die mit den eidgenössischen Sozialversicherungen abgerechnet werden, gilt seit 1. Januar 2018 der Taxpunktwert UV/MV/IV. Er beträgt CHF 1.00.
Für zahntechnische Leistungen, Medikamente, Hilfsmittel und Materialien fällt zusätzlich ein Betrag für die Mehrwertsteuer an, da das UZB mehrwertsteuerpflichtig ist.

Anpassung gültig per 01.01.2023

Der Taxpunktwert für Privatpatienten beträgt bei:

• Habilitierte (Professorinnen und Professoren) CHF 1.30
• Oberassistierende, erfahrene Zahnärztinnen und Zahnärzte CHF 1.20
• Assistenz-Zahnärztinnen und -Zahnärzte CHF 1.10
• Studierende in der Ausbildungsklinik (unter Aufsicht) CHF 0.30

Krankenkassen
Bei Abrechnungen mit Krankenkassen gilt auch nach dem 1. Januar 2018 noch der alte Tarifvertrag KVG, dessen Leistungskatalog einen Taxpunktwert von CHF 3.10 für zahnärztliche Leistungen vorsieht.

Reduktionen
Patientinnen und Patienten aus dem Kanton Basel-Stadt, welche Prämienverbilligung über das Amt für Sozialbeiträge (ASB) beziehen, haben je nach Zuordnung durch das ASB Reduktion auf die Zahnbehandlung.

Kinder und Jugendliche:

Anspruchsgruppen Zahnärztliche Leistungen * (einschliesslich Kieferorthopädie **) Zahntechnische Leistungen *
**
10, 11, 12 20% 20%
6, 7, 8, 9 40% 40%
3, 4, 5 60% 60%
1, 2 80% 80%

* Material ist nicht reduktionsberechtigt.

** Für kieferorthopädische Behandlungen, für die Drittzahler (in der Regel Versicherungen) die Kosten übernehmen, werden keine Reduktionen gewährt. Sie werden zum vollen Basistarif gemäss § 4 der Zahnpflegeverordnung abgerechnet. Bei teilweiser Kostenübernahme durch Drittzahler werden auf den Restbetrag die üblichen Reduktionen gewährt.

Erwachsene:

Einkommensgruppe Zahnärztliche Leistungen * Zahntechnische Leistungen *
10, 11, 12 10% 10%
6, 7, 8, 9 25% 30%
3, 4, 5 45% 40%
1, 2 65% 40%

* Material ist nicht reduktionsberechtigt.

Zahlungsfristen / Mahnungen
Für die Begleichung Ihrer Rechnung haben Sie 30 Tage Zeit. Ab der 2. Mahnung fallen folgende Mahngebühren an:

Mahnung Mahngebühren
1. -/-
2. CHF 40
3. CHF 80 (inkl. 2. Mahnung)
4. Betreibungsgebühr und Zinsen + CHF 50 + CHF 80
Kostenvoranschlag (KV)
Zustimmung: Durch Überweisung des auf dem Einzahlungsschein eines KV aufgedruckten Betrags stimmen Sie dem KV zu. Verbindlichkeit: Unser Kostenvoranschlag ist für 3 Monate bis Behandlungsbeginn oder bis zu einer Änderung des Behandlungsplans verbindlich. Überschreitungen bis max. 15% lassen sich nicht immer vermeiden und werden Ihnen auch nicht ausdrücklich mitgeteilt. Nachforderungen nach Abschluss der Behandlung sind grundsätzlich möglich.